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LGBT ins Grundgesetz: Änderung Artikel 3
Jetzt liegt eine Petition vor, an der sich alle beteiligen können
DU&ICH 6.2.2010 • Engagierte Lesben, Schwule und Transgender lassen nicht locker. Sie wollen eine Ergänzung von Artikel 3 (Diskriminierungsverbot) im Grundgesetz, um auch die Benachteiligung aufgrund von sexueller Identität dort ausdrücklich zu verbieten. Im Bundesrat war letztes Jahr eine diesbezügliche Initiative dreier Bundesländer gescheitert, auch eine erneute Lesung im Bundestag vor kurzem machte nicht viel Hoffnung, das diese Gesetzesänderung die erforderliche Mehrheit finden wird. (DU&ICH berichtete).
Nun gibt es einen diesbezüglichen Petitionsaufruf. Wenn 50.000 Unterzeichnende mitmachen, muss sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit dem Anliegen beschäftigen. Die Petition kann auch online unterschrieben werden. Dafür muss man sich einmalig beim Online-Petitionsverfahren registrieren, und kann dann bei allen gerade laufenden Petitionen mitmachen.
Nach der Registrierung erscheinen die im Moment circa 80 laufenden Petitionen, darunter diejenige mit dem Titel „Grundgesetz – Berücksichtigung der sexuellen Identität in Artikel 3 GG“. Hier ist auch eine ausführliche Begründung der Petition nachzulesen. (gf)







