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Kein explizites Asylrecht für Homosexuelle und Transgender in der Schweiz

Eine entsprechende Änderung des Asylgesetzes hat das Parlament abgelehnt

DU&ICH 9.3.2010 • Das Schweizer Parlament hat einen Antrag abgelehnt, verfolgten Homosexuellen und Transgender in der Schweiz Asyl zu gewähren. Die Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber von den Grünen hatte einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoß gemacht. Sie wollte, dass die geschlechtsspezifische Verfolgung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender als Asylgrund ins Gesetz aufgenommen wird. Am Mittwoch sprach sich jedoch eine große Mehrheit im Parlament dagegen aus (125 zu 64 Stimmen). Aufgrund der deutlichen Abstimmung sei sie „sehr enttäuscht“, sagte Prelicz-Huber gegenüber du-und-ich. „Ich hoffe nun einfach, dass die Begründung der ablehnenden Seite, die sexuelle Orientierung als Fluchtgrund sei aufgrund des Diskriminierungsverbotes bereits berücksichtigt, tatsächlich stimmt und angewandt wird.“

Einen Tag zuvor hatte auch Amnesty International eine gleichlautende Petition dem Schweizer Parlament übergeben. Bei einer Prüfung von derartigen Asylgesuchen werde der legalen Situation und der gesellschaftlichen Stigmatisierung nicht genügend Rechnung getragen, sagt die Flüchtlings-Expertin der Schweizer Sektion von Amnesty International, Denise Graf. „Die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender sind nur gewährleistet, wenn die geschlechtsspezifische Verfolgung als Asylgrund ins Gesetz aufgenommen wird und sich die Behörden stärker mit diesem Thema auseinandersetzen.“

Nach Angaben von Amnesty International gilt im Iran, in Mauretanien, Nigeria, Katar, Saudiarabien, Sudan und Jemen weiterhin die Todesstrafe für homosexuelle Akte. In anderen Staaten säßen Menschen aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermuteten sexuellen Orientierung im Gefängnis. (nam)

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