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Fällt jetzt das Eheprivileg? Mehr Rechte für Verpartnerte
Verpartnerte müssen beim Erben Ehegatten gleichgestellt werden, so das Bundesverfassungsgericht gestern
DU&ICH 18.7.2010 • Hetero- und Homosexuelle sind beim Erbrecht gleich zu behandeln – mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht am gestrigen Dienstag eine weitere Diskriminierung von Schwulen und Lesben aufgehoben. Eine Schlechterstellung bei den zu zahlenden Steuern verstößt demnach gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Die bisherige Privilegierung der Ehegatten ließe sich nicht allein mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie rechtfertigen. Eingetragene Lebenspartner lebten schließlich auch in einer „auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft“. Auch sie erwarteten, „den gemeinsamen Lebensstandard im Fall des Todes eines Lebenspartners halten zu können“.
Zwar erbten auch schon bislang hinterbliebene Lebenspartner und -partnerinnen ohne Testament. Sie mussten jedoch im Vergleich zu Ehegatten mehr Steuern bezahlen. Eine ähnliche Benachteiligung also wie im Falle der Einkommenssteuer, wo es für Verpartnerte auch kein Ehegattensplitting gibt.
Galten von der Einführung der Lebenspartnerschaft 2001 an bis 2008 sowohl geringere Freibeträge als auch wesentlich höhere Steuersätze, wurden bei der Reform Ende 2008 zumindest gleiche Freibeträge eingeführt.
„Die Begünstigung der Kernfamilie“ war aber damals laut Bundesfinanzministerium ein wichtiger Punkt des am 6. November 2008 unter CDU, CSU und SPD ausgehandelten neuen Erbschaftssteuergesetzes, das ab dem 1. Januar 2009 galt. Besonders die Union bestand darauf. Dies führte dazu, dass für Verpartnerte seit 2009 Erbschaftssteuersätze wie für familienrechtlich völlig Fremde galten.
„Die heutige Entscheidung wird die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern in allen Bereichen befördern", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nach der Urteilsverkündung.
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